Dienstag, 21. März 2017

Lehnswesen

  • Andere Begriffe:
    Lehenschaft, Lehenswesen, Feudalwesen, Benefizialwesen.

Lehen

  • Das Lehen bzw. ein Lehen. Der Begriff hängt mit dem Wort leihen zusammen.
  • Ein Lehen ist eine Sache, meist ein Grundstück, die der Eigentümer (der Lehnsherr) jemand anderem als vererbbaren Besitz überlässt:
    – mit der Bedingung gegenseitiger Treue,
    – mit umfangreichem Nutzungsrecht,
    – mit dem Vorbehalt, es selbst wieder in Besitz zu nehmen.
  • Der Lehnsherr ist meist der Landesherr.
  • Der Empfänger eines Lehens heißt Lehnmann bzw. Vasall.
  • Ein Lehen kommt Eigentum sehr nahe, es gibt jedoch im Gegensatz zum freien Eigentum das Obereigentum des Landesherrn.

Allodifiziertes Lehen

  • Gegen Zahlung fällt das Obereigentum des Lehnsherrn weg.
  • Für den Vasall bleibt es jedoch mit festgelegter (agnatischer) Erbfolge bestehen.

Struktur und Systematik

  • König vergibt Land und Ämter an Kronvasallen.
  • Diese geben beides an Untervasallen weiter.
  • Die Untervasallen geben beides an unfreie Bauern weiter, die die Ländereien bearbeiten.

Lehnsdienst

  • Der Lehndienst ist die Gegenleistung des Vasalls dafür, dass er ein Lehen bekommen hat:
    Heerfahrt: Kriegsdienst (siehe auch Ritter, Rittergut)
    Hoffahrt: Mit Rat und Tat am Hof zur Seite stehen.