Entstehung von Gutsbesitz (Lehnswesen)
März 21, 2017
Lehnswesen
- Andere Begriffe:
Lehenschaft, Lehenswesen, Feudalwesen, Benefizialwesen.
Lehen
- Das Lehen bzw. ein Lehen. Der Begriff hängt mit dem Wort leihen zusammen.
- Ein Lehen ist eine Sache, meist ein Grundstück, die der Eigentümer (der Lehnsherr) jemand anderem als vererbbaren Besitz überlässt:
– mit der Bedingung gegenseitiger Treue,
– mit umfangreichem Nutzungsrecht,
– mit dem Vorbehalt, es selbst wieder in Besitz zu nehmen.
- Der Lehnsherr ist meist der Landesherr.
- Der Empfänger eines Lehens heißt Lehnmann bzw. Vasall.
- Ein Lehen kommt Eigentum sehr nahe, es gibt jedoch im Gegensatz zum freien Eigentum das Obereigentum des Landesherrn.
Allodifiziertes Lehen
- Gegen Zahlung fällt das Obereigentum des Lehnsherrn weg.
- Für den Vasall bleibt es jedoch mit festgelegter (agnatischer) Erbfolge bestehen.
Struktur und Systematik
- König vergibt Land und Ämter an Kronvasallen.
- Diese geben beides an Untervasallen weiter.
- Die Untervasallen geben beides an unfreie Bauern weiter, die die Ländereien bearbeiten.
Lehnsdienst
- Der Lehndienst ist die Gegenleistung des Vasalls dafür, dass er ein Lehen bekommen hat:
Heerfahrt: Kriegsdienst (siehe auch Ritter, Rittergut)
Hoffahrt: Mit Rat und Tat am Hof zur Seite stehen.