Montag, 20. März 2017

Freie und unfreie Bauern

Freie Bauern

  • besitzen Grundeigentum
  • können Wohnort, Ehegatten, Arbeitsverhältnisse selbst bestimmen
  • sind Landesherren zu Kriegsdiensten und Steuerleistungen verpflichtet

Zinsbauern

  • sind persönlich frei, müssen aber Abgaben entrichten
  • kein Grundeigentum, Pächter

Hörige (Halbfreie)

  • sind zum Grundherrn gehörig
  • mit Erbberechtigung
  • als Person frei, jedoch ans Land gebunden und zur Zinszahlung, Abgaben, Frondiensten verpflichtet
  • sogenannte Halbfreie
  • anderer Begriff: Lassen, Liten, Laten

Leibeigene (Unfreie)

  • sind persönlich dem Grundherrn verpflichtet

Freie Bauern verschiedener Größe

Begriff: Hufe

  • Regional sehr unterschiedliches Flächenmaß Land, das einer Bauersfamilie ihr Einkommen sichert.
  • ca. 30 Morgen

Hufner

  • Bauer mit dem Grundbesitz von einer Hufe Land
  • andere Begriffe: Hovener, Hofener, Hüfner, Huber, Ackermann, Pferdner, Besessene Mann, Vollbauer, Vollspänner

Halbbauer

  • besitzt eine halbe Hufe Land

Kötter

  • andere Begriffe: Köter, Köthner, Kätner, Kotsassen
  • besitzen einen Kotten bzw. eine Kate
  • wenig Land, wenig Vieh
  • entstanden durch Erbteilungen (u.a. für durch die Primogenitur oder Ultimogenitur nicht Erbbevorzugte)
  • Oft wurden mehrere Kotten auf dem Grundstück des Großbauer errichtet.
  • Wohnrecht des Kötters als Deputatlohn
  • arbeiteten manchmal als Kleinhandwerker oder Tagelöhner, da der Ertrag des Besitzes nicht ausreichte

Häusler

  • andere Begriffe: Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner/Bödner, Brinksitzer, Instleute (Instmann)
  • amtsdeutsch: Kolonisten, Kleinstellenbesitzer
  • Kleinstbauern mit eigenem Haus aber nur wenig Grundbesitz
  • oft auf Nebenerwerb angewiesen: Kleinhandwerker, Tagelöhner
  • im Gegensatz zu Leibeigenen freie Arbeiter
  • untere soziale Stellung im dorf, Hauserwerb/Hausbesitz bildet aber einen sozialen Aufstieg

Wördener

  • Handwerker, Kleinhändler, Krüger, die sich auf Bauernland in der Nähe der Kirchdörfer niederließen
  • wohnten in eigenem Haus oder im gepachteten Haus
  • die Wohn- und Arbeitsstätte heißt Wordstätte

Kirchhöfer

  • bäuerliche Siedler, Kleinhändler, Kleingewerbetreibende, die sich in Kirchdörfern auf Kirchenland niederließen, üblicherweise rund um den Kirchhof

Heuerling

  • andere Begriffe: Heuerleute, Heuermann
  • selbständige Landwirte ohne Haus und Grundbesitz
  • bekommen Haus und Land vom Bauern gestellt und müssen dafür Abgaben in Naturalien oder unentgeltliche Arbeit leisten

Entwicklungen durch Erbteilungen

Entwicklung der freien Bauern seit dem Mittelalter

Erbkötter

  • Die Erben großer Bauernhöfe werden durch vergleichsweise kleinere Stücke Land abgefunden, auf denen sie ein Haus bauen und mit dem Land wirtschaften können.
  • Sie heißen auch Erbkötter.
  • Das ererbte Land kommt aus den Flächen der Eltern und wurde für die Erben abgeteilt

Markkötter

  • Ähnlich wie die Erbkötter,
  • mit dem unterschied, dass das geerbte Land nicht vom Land der Eltern abgeteilt wurde, sondern für das Erbe gekauft oder durch neue Landgewinnung nach Rodung von Wald erworben wurde.
  • Eher ärmlich und klein.

Erbfolge

Primogenitur

  • Der Erstgeborene erbt

Ultimogenitur

  • Der Jüngstgeborene erbt

Realteilung

  • Der Besitz wird zwischen den Kindern aufgeteilt. Ziel der Primogenitur und der Ultimogenitur: Insbesondere landwirtschaftliche Besitztümer sollen nicht geteilt werden und an einen einzigen erben vererbt werden.