Ständische Gesellschaft
März 21, 2017
Feudalgesellschaft
- Hierarchisches Konzept zwischen Herr und Gefolgsmann.
- Dieses Konzept bildet sich primär in der herrschenden Schicht und manifestiert sich in der Ausbildung von Ständen und Standeszugehörigkeiten.
Abgrenzung zum demokratischen Staat
- Nicht alle Bewohner des Landes haben die gleichen Rechte.
- Manche haben mehr Privilegien als andere und diese Privilegien werden vererbt.
- Repräsentanten, Herrscher des Landes, deren Vertreter und Untervertreter werden nicht gewählt, sondern bekommen ihre Position qua Geburt oder qua Ernennung durch den Herrscher.
- Wer in welcher Gesellschaftsschicht lebt und damit qua Geburt welche Privilegien hat, wird durch die Ständeordnung bestimmt.
Begriffe
- Landesherr: Der Herrscher eines Landes, z.B. Kaiser, König, Erzherzog, ...
- Landschaft: Die Gesamtheit aller Stände.
- Landtag: (Regelmäßige) Versammlung, in der sich der Landesherr und die Landschaft gegenüberstehen, ihre Interessen vertreten und darum sowie um die Angelegenheiten des Landes verhandeln.
- Landstandschaft: Das Recht, persönlich auf dem Landtag zu erscheinen und seine Interessen zu vertreten.
- Dieses Recht gehörte zu einem Rittergut und konnte vom jeweiligen Rittergutsbesitzer wahrgenommen werden.
Einteilung der Stände
- Welche Landesbewohner bzw. Gesesellschaftsgruppen einen Stand bildeten, war von Land zu Land unterschiedlich.
- In der Regel waren jedoch immer vorhanden: Adel (Herren und Ritter), Kirchenobere (Prälaten) und Städte.
Adelsstand
Adelstitel in der Reihenfolge ihrer Bedeutung:
- Kaiser
- König
- Erzherzog
- Großherzog
- Kurfürst
- Herzog
- Landgraf
- Pfalzgraf
- Markgraf
- Fürst
- Graf
- Freiherr, Baron
- Ritter, Edler von, Junker von, Landmann von