Dienstag, 21. März 2017

Andere Begriffe:
Eigengut, Erbgut, Freies Eigen

Anders als beim Lehnsgut, bei dem es ein Obereigentum des Lehnsherrn gibt, gehört ein Allodialgut uneingeschränkt dem Eigentümer.

Allodifizierung bzw. Allodifikation

Allodifizierung ist Umwandlung eines Lehens in Erbbesitz (vererbbarer Besitz).
  • Das Obereigentum des Lehnshern fällt durch die Allodifizierung weg.
  • In der Regel erfolgt das durch Ausgleichszahlungen.
  • Im 19. Jahrhundert war die Allodifizierung eines Lehnsgutes ein oft vorkommender Vorgang.